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Aktive Medienarbeit und das Urheberrecht

Der Umgang mit Videos, Musik und Bildern in der (medien)pädagogischen Arbeit

Video- und Fotoprojekte sind in der Kinder- und Jugendarbeit sehr beliebt und eine tolle Methode der aktiven Medienarbeit. Doch es gibt einiges zu beachten, was auf den ersten Blick gar nicht problematisch erscheint: Was und - noch wichtiger - wer darf gefilmt werden, welche Probleme treten bei der Verwendung von Musiktiteln auf und welche (Medien- ) Inhalte dürfen ohne Bedenken verwendet werden?

Dieses Semimar ist in zwei Blöcke geteilt: Dr. Marc Liesching, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Jugendschutz- und Medienrecht, erläutert die juristischen Hintergründe zum Thema Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Neben dem theoretischen Input steht er auch für individu- elle Fragen zur Verfügung und kann auf Besonderheiten in der Kinder- und Jugendarbeit eingehen.

Im zweiten Teil werden daraus folgende praktische Tipps für die aktive Medienarbeit gegeben. So werden beispiels- weise Portale mit freien Medieninhalten (wie Musik oder Bildern) und das System der creative- commons- Lizenzen vorgestellt. Auf diese Weise soll ein pädagogischer Erfahrungsraum für das nächste Medienprojekt in der eigenen Einrichtung geschaffen werden.

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus Jugendarbeit und Schule

Verantwortlich: Albert Fußmann

Referenten 

Marc Liesching, Rechtsanwalt, spez. auf Medienrecht, Hans- Jürgen Palme, Medienpädagoge, Leiter von SIN

Beginn: Montag, 3. Mai 2010       14:00 Uhr

Ende: Dienstag,  4. Mai 2010       16:00 Uhr

Beitrag: 85 Euro

 

 

 

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