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Aktive
Medienarbeit und das Urheberrecht
Der
Umgang mit Videos, Musik und Bildern in der (medien)pädagogischen Arbeit
Video-
und
Fotoprojekte sind in der Kinder- und Jugendarbeit sehr beliebt und eine tolle
Methode der aktiven Medienarbeit. Doch es gibt einiges zu beachten, was auf den
ersten Blick gar nicht problematisch erscheint: Was und - noch wichtiger - wer
darf gefilmt werden, welche Probleme treten bei der Verwendung von Musiktiteln
auf und welche (Medien- ) Inhalte dürfen ohne
Bedenken verwendet werden?
Dieses
Semimar ist in zwei Blöcke geteilt: Dr. Marc Liesching, Rechtsanwalt mit
Spezialisierung auf das Jugendschutz- und Medienrecht, erläutert die
juristischen Hintergründe zum Thema Urheber-
und
Persönlichkeitsrecht. Neben dem theoretischen Input steht er auch für individu-
elle
Fragen zur Verfügung und kann auf Besonderheiten in der Kinder- und
Jugendarbeit eingehen.
Im
zweiten Teil werden daraus folgende praktische
Tipps für die aktive Medienarbeit gegeben. So werden beispiels- weise Portale
mit freien Medieninhalten (wie Musik oder Bildern) und das System der creative-
commons- Lizenzen
vorgestellt. Auf diese Weise soll ein pädagogischer Erfahrungsraum für das nächste
Medienprojekt in der eigenen Einrichtung geschaffen werden.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen aus Jugendarbeit und Schule
Verantwortlich:
Albert Fußmann
Referenten
Marc
Liesching, Rechtsanwalt, spez. auf Medienrecht, Hans- Jürgen Palme, Medienpädagoge,
Leiter von SIN
Beginn:
Montag, 3. Mai 2010
14:00 Uhr
Ende:
Dienstag, 4. Mai 2010 16:00 Uhr
Beitrag:
85 Euro
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