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Zusatzausbildung für Kommunale Jugendpfleger/innen  

Für Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit (Kommunale Jugendpfleger/innen) führt das Institut für Jugendarbeit in übertragener Staatsaufgabe eine Zusatzausbildung durch.

Die Bayerische Staatsregierung hat die Kursreihe als Muster für eine Zusatzausbildung im Sinne des §72.2 KJHG benannt. Die Kursreihe gliedert sich in vier Abschnitte und wird durch eine Prüfung zur staatlich anerkannten Jugendpflegerin/zum staatlich anerkannten Jugendpfleger abgeschlossen.

Ziele

»Inhaltliche Orientierung« (Teil 1)

Fachkräfte, die erstmalig in der Kommunalen Jugendarbeit tätig sind, sollen ihre Berufserfahrungen in diesem Arbeitsfeld verarbeiten und zu einer systematischen und zielgerichteten Arbeitsweise angeleitet werden.  

»Rechtliche Grundlagen« (Teil 2)

Der Kursteil soll die Teilnehmer/innen mit den rechtlichen Grundlagen der Kommunalen Jugendarbeit umfangreich vertraut machen und den Transfer zur Praxis kommunaler Jugendarbeit herstellen.

»Verwaltungshandeln« (Teil 3)

In dieser Kurseinheit sollen die Teilnehmer/innen sich als Teil der öffentlichen Verwaltung verstehen lernen, sich einige ihrer wesentlichen Grundlagen aneignen, um diese für ihre Arbeit zu nutzen.  

»Gestaltung des Arbeitsfeldes« (Teil 4)

In dieser Kurseineit sollen die Teilnehmer/innen ihre eigenen Gestaltungsspielräume erkennen und Perspektiven zur Weiterentwicklung der Kommunalen Jugendarbeit gewinnen.

Referenten/innen

Gabriele Weitzmann, Rechtsanwältin, Rechtsreferentin des BJR Bernhard Frühauf, Dipl.- Sozialpädagoge, Jugendamtsleiter Starnberg Doris Stuhlmiller, Dipl.- Sozialpädagogin, Kommunale Jugendpflege LRA Augsburg

Peter Schönherr, Dipl.- Sozialpädagoge, Kommunale Jugendpflege, Aichach- Friedberg Torsten Dohnalek, Dipl.- Sozialpädagoge, ehem. Kommunale Jugendpflege Landkreis Coburg

Es ergeht an alle neu eingestellte kommunalen Jugendpfleger/innen eine gesonderte Einladung

Ein nächster Ausbildungsgang beginnt voraussichtlich im November 2010

Es ergeht an alle neu eingestellten kommunalen Jugendpfleger/innen eine gesonderte Einladung

Zielgruppe 

Fachkräfte, die als kommunale Jugendpfleger/innen mit übergreifender Aufgabenwahrnehmung nach § 11 – 14 KJHG in der Verwaltung eines Jugendamtes angestellt oder als Jugendpfleger/ in zu einem örtlichen Jugendring delegiert sind

Verantwortlich: Albert Fußmann

Leitung: Winfried Pletzer

Beitrag: 192 bzw. 144 Euro

 

 

 

 

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