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Zusatzausbildung
für
Kommunale
Jugendpfleger/innen
Für
Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit (Kommunale Jugendpfleger/innen) führt
das Institut für Jugendarbeit in übertragener
Staatsaufgabe eine Zusatzausbildung durch.
Die
Bayerische Staatsregierung hat die Kursreihe als Muster für eine
Zusatzausbildung im Sinne des §72.2 KJHG benannt. Die Kursreihe gliedert sich
in vier Abschnitte und wird durch eine Prüfung zur staatlich anerkannten
Jugendpflegerin/zum staatlich anerkannten Jugendpfleger abgeschlossen.
Ziele
»Inhaltliche
Orientierung« (Teil
1)
Fachkräfte,
die erstmalig in der Kommunalen Jugendarbeit tätig sind, sollen ihre
Berufserfahrungen in diesem Arbeitsfeld verarbeiten und zu einer systematischen
und zielgerichteten Arbeitsweise angeleitet werden.
»Rechtliche
Grundlagen« (Teil
2)
Der
Kursteil soll die Teilnehmer/innen mit den rechtlichen Grundlagen der Kommunalen
Jugendarbeit
umfangreich
vertraut machen und den Transfer zur Praxis kommunaler Jugendarbeit herstellen.
»Verwaltungshandeln«
(Teil 3)
In
dieser Kurseinheit sollen die Teilnehmer/innen sich als Teil der öffentlichen
Verwaltung verstehen lernen, sich einige ihrer wesentlichen Grundlagen aneignen,
um diese für ihre Arbeit zu nutzen.
»Gestaltung
des Arbeitsfeldes« (Teil
4)
In
dieser Kurseineit sollen die Teilnehmer/innen ihre eigenen Gestaltungsspielräume
erkennen und Perspektiven zur Weiterentwicklung der Kommunalen Jugendarbeit
gewinnen.
Referenten/innen
Gabriele
Weitzmann, Rechtsanwältin, Rechtsreferentin des BJR Bernhard Frühauf, Dipl.-
Sozialpädagoge,
Jugendamtsleiter Starnberg Doris Stuhlmiller, Dipl.- Sozialpädagogin, Kommunale
Jugendpflege LRA Augsburg
Peter
Schönherr, Dipl.- Sozialpädagoge, Kommunale Jugendpflege, Aichach- Friedberg
Torsten Dohnalek, Dipl.- Sozialpädagoge, ehem. Kommunale Jugendpflege Landkreis
Coburg
Es
ergeht an alle neu eingestellte kommunalen Jugendpfleger/innen eine gesonderte
Einladung
Ein
nächster Ausbildungsgang beginnt voraussichtlich
im November 2010
Es
ergeht an alle neu eingestellten kommunalen Jugendpfleger/innen eine gesonderte
Einladung
Zielgruppe
Fachkräfte,
die als kommunale Jugendpfleger/innen mit übergreifender
Aufgabenwahrnehmung nach § 11 – 14 KJHG in der Verwaltung eines Jugendamtes
angestellt oder als Jugendpfleger/ in zu einem örtlichen Jugendring delegiert
sind
Verantwortlich:
Albert Fußmann
Leitung:
Winfried
Pletzer
Beitrag:
192
bzw. 144 Euro
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