Zusatzausbildung Kommunale Jugendarbeit
November 2015 | November 2016
Montag, 9. November 2015 | 11:00 Uhr bis
Donnerstag, 12. November 2015 | 15:00 Uhr
Für Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit (Kommunale- Jugendpfleger/innen)
führt das Institut für Jugendarbeit in übertragener Staatsaufgabe eine Zusatzausbildung
durch. Die Bayerische Staatsregierung hat die Kursreihe als Muster für eine
Zusatzausbildung im Sinne des §72.2 SGB VIII benannt. Die Kursreihe gliedert sich
in vier Abschnitte und wird durch eine Prüfung zur Staatlich anerkannten Jugendpflegerin/
zum Staatlich anerkannten Jugendpfleger abgeschlossen.
Inhalte
Inhaltliche Orientierung (Teil 1)
Fachkräfte, die erstmalig in der Kommunalen Jugendarbeit tätig sind, sollen ihre
Berufserfahrungen in diesem Arbeitsfeld verarbeiten und zu einer systematischen und zielgerichteten Arbeitsweise angeleitet werden.
• Institutionelles Profil der kommunalen Jugendarbeit
• Praxis der kommunalen Jugendarbeit
• Gesamtverantwortung und Jugendhilfeplanung
• Zielanforderungen, Zielfindungsprozesse
Rechtliche Grundlagen (Teil 2)
Der Kursteil soll die Teilnehmer/innen mit den rechtliche Grundlagen der Kommunalen Jugendarbeit umfangreich vertraut machen und den Transfer zur Praxis kommunaler Jugendarbeit herstellen.
• Aufbau und Strukturen der Jugendarbeit in Bayern
• Praktische Rechtsfragen im Tätigkeitsfeld
Verwaltungshandeln (Teil 3)
In dieser Kurseinheit sollen die Teilnehmer/innen sich als Teil der öffentlichen Verwaltung verstehen lernen und sich einige ihrer wesentlichen Grundlagen aneignen, um diese für ihre Arbeit zu nutzen.
• Aufbau und Gliederung der Verwaltung
• Grundsätze des Verwaltungshandelns
• Dienstrechtliche Vorgänge
Gestaltung des Arbeitsfeldes (Teil 4)
In dieser Kurseinheit sollen die Teilnehmer/innen ihre eigenen Gestaltungsspielräume erkennen und Perspektiven zur Weiterentwicklung der Kommunalen Jugendarbeit gewinnen.
• Ist-Analyse der Tätigkeiten
• Projektentwicklung zur Veränderungsplanung
• Das Bezugssystem Kommunale Jugendarbeit in Bayern